Pressemitteilung des JGHV im April 2020 zu „Frühjahrsprüfungen 2020“
Keine weiteren Frühjahrsprüfungen im Frühjahr 2020!
Das Präsidium des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) hat vor dem Hintergrund der Entwicklung und der angespannten Lage zum neuartigen Coronavirus, in sehr enger Absprache mit zahlreichen Zuchtvereinen und Vertretern der Jagdgebrauchshundevereine, am 07. April 2020 beschlossen, seine Mitgliedsvereine aufzufordern, im Frühjahr 2020, also auch nach dem 19.04.2020, keine weiteren Frühjahrsprüfungen durchzuführen. Diese Regelung gilt in allen deutschen Bundesländern und für die Mitgliedsvereine im Ausland. Sie ist auch dort anzuwenden, wo keine behördlichen Beschränkungen bestehen.
Die Anlagenprüfungen der Zuchtvereine im Frühjahr sind unverzichtbares Element der Zucht-lenkung. Vor den derzeit bestehenden Ausgangsbeschränkungen konnten, von den jährlich rund 520 durchgeführten Verbandsjugendprüfungen (VJP), erst 30(!) Prüfungen abgehalten werden. Dadurch wurden bislang ca. 3% des Jahrgangs geprüft. Die prozentualen Zahlen der weiteren Frühjahrsprüfungen (u.a. Derby, Anlagenprüfungen der Spezialzuchtvereine mit Spurarbeit) im JGHV sind nahezu identisch. Selbst bei größtem organisatorischem Aufwand ist es daher unmöglich, den für die qualifizierte Tierzucht notwendigen Anteil an Junghunden, über alle Rassen hinweg, im Zeitfenster bis Anfang Mai zu prüfen – immer vorausgesetzt, dass dies überhaupt rechtlich möglich wäre.
Diese Fakten und die seitens des JGHV nach wie vor bestehende Fürsorgepflicht gegenüber Hundeführern, Richtern und deren Familien, aber auch der Wunsch nach Gleichbehandlung und Solidarität lassen bei rationaler Betrachtung keine andere Entscheidung zu. Nicht vergessen werden darf ergänzend, dass es insbesondere den Erstlingsführern, ohne entsprechende Durchführung von Übungstagen derzeit nicht möglich war und ist, ihre Hunde hinreichend vorzubereiten. Mit der vom Präsidium des JGHV getroffenen Entscheidung, besteht zum Thema Frühjahrsprüfungen jetzt Planungssicherheit für Veranstalter und Teilnehmer.
Der JGHV wird in Kürze den betroffenen Zuchtvereinen eine Prüfung „Notlösung Spurarbeit – Corona 2020“ zur schriftlichen Abstimmung vorlegen. Die Prüfung enthält die Arbeit auf der Hasenspur mit möglicher Lautfeststellung und die Feststellung der Schussfestigkeit; sie soll ab dem 16.07. des Jahres (bis 15.11. d.J.) als einmalige Notlösung für das Jahr 2020 angeboten werden. Die Zuchtvereine des JGHV werden, für ihre jeweils betreute Rasse, Lösungswege aufzeigen, die sicherstellen sollen, dass der Prüfungsjahrgang 2020 durch entsprechende Sonderregelungen Eingang in die Zucht finden kann.
Der JGHV und die ihm angeschlossenen Zuchtvereine gehen dabei in ihren Überlegungen von der Hoffnung aus, dass im Sommer die Pandemie-Lage ein geordnetes, wenn auch von Vorsichtsmaßnahmen geprägtes, Prüfungswesen wieder zulässt.
JGHV e.V.
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Pressemitteilung des JGHV
Coronavirus
Bayern: Jagdhundewelpen dürfen abgeholt werden
Auf Anfrage des JKA Bayern hat die Bayerische Staatsregierung eine Ausnahmegenehmigung für die Abholung von Jagdhundewelpen erlassen.
Nachdem zuerst die Abholung von Hundewelpen vom Züchter generell nicht als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung gesehen wurde,
wurde nun unter den FAQs des Bayerischen Innenministeriums unter
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
folgender Text veröffentlicht:
Generell ist es kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen, um Hundewelpen vom Züchter abzuholen.
Ausnahme: Abgeholt werden dürfen nur Gebrauchshunde, die zum Beispiel zu Jagd- oder Blindenhunden ausgebildet werden.
Wir weisen darauf hin, bei der Abholung die Sicherheitsbestimmungen unbedingt einzuhalten. Die Übergabe des Welpen vor Ort sollte mittels einer entsprechenden Transportbox erfolgen. So kann z.B. der erforderliche Sicherheitsabstand Züchter und Käufer eingehalten werden.
Frank Wagner